Alle Bestellungen, die bis zum 19.12. (DE) und 18.12. (Ausland) bei uns eingegangen und bezahlt sind, werden garantiert noch vor Weihnachten versendet.

Sozialticket-FAQs

Generell möchten wir Konzerte mit positiven Auswirkungen für Mensch und Umwelt veranstalten. Ein Aspekt davon ist soziale Nachhaltigkeit.

Was ist das Sozialticket?

Die Kosten, um ein Konzert veranstalten zu können, sind in den vergangenen Jahren aus vielerlei Gründen massiv gestiegen - und die Ticketpreise entsprechend in die Höhe geschossen. Damit nicht nur wirtschaftlich privilegierte Fans in den Genuss von Konzerten kommen, bieten wir nun Tickets zu einem ermäßigten Preis an: sogenannte Sozialtickets.

Zwecks Fairness und Transparenz orientieren wir uns dafür an den Kriterien, die die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung erarbeitet hat. Ein Sozialticket kann bestellt werden von jeder*jedem, die*der zum Zeitpunkt des Vorverkaufs bzw. Ticketkaufs im Besitz eines entsprechenden Leistungsnachweises ist.

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Wer hat Anspruch auf ein Sozialticket?

Angelehnt an den Kriterien, die die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung stellt, sind demnach folgende Personengruppen berechtigt zum Erwerb des Sozialtickets:

Personen, die zum Zeitpunkt der Ticketbestellung eine der folgenden Leistungen beziehen

  1. Bürgergeld (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld)
  2. Sozialhilfe
  3. Grundsicherung im Alter
  4. Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
  5. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  6. Wohngeld
  7. Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen:
    • Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
    • Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BRehaG)
    • Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte oder Berufsschadensausgleich nach § 21 StrRehaG, § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) und § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) in Verbindung mit § 144 SGB XIV
    • Berufsschadensausgleich nach § 21 StrRehaG, § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) und § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) in Verbindung mit § 89 SGB XIV
    • NS-Ausgleichsrente nach § 13 Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG)

Darüber hinaus können bei den Leistungen 1-5 auch die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der leistungsberechtigten Person (Familienangehörige) sowie die Haushaltsmitglieder eines Wohngeldempfängers die Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Dies gilt auch für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, die wegen ihres Einkommens selbst keinen eigenen Leistungsanspruch haben, aber mit ihrem übersteigenden Einkommen den Bedarf der anderen Mitglieder decken. Als Nachweis der Berechtigung ist durch diese Personen neben dem Leistungsbescheid selbst die Anlage zum Bescheid, der Berechnungsbogen, vorzuzeigen.

Zusätzlich können nach Vorlage des Leistungsnachweises auch Personen das Sozialticket bestellen, die:

  • in Berlin leben (z.B. in einer besonderen Wohnform, einem Heim) und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen oder
  • in Berlin ihren Wohnsitz haben und in einem anderen Bundesland Opferrenten oder Ausgleichsleistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen beziehen.

Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII oder andere nicht hier aufgeführte Leistungen beziehen, haben keinen Anspruch.

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Was kostet das Sozialticket?

Das Ticket kostet €19,90 zzgl. Versandkosten.

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Was benötige ich, um ein Sozialticket zu bestellen?

Im Zuge der Bestellung wird ein Scan/Foto des erwähnten Leistungsnachweises benötigt, außerdem der Name der berechtigten Person.

Mit dem Namen wird das Ticket personalisiert und vor Ort - beim Konzerteinlass - werden Ticket, Leistungsnachweis und Personalausweis (Obacht: alle drei Dinge bitte mitbringen!) abgeglichen (siehe unten).

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Was tue ich, wenn ich Anspruch auf das Sozialticket habe, aber keinen der oben genannten Leistungsnachweise erbringen kann?

Wer Anspruch auf das Sozialticket hat und keinen Leistungsnachweis vorzeigen kann, der gehört in der Regel einer der unten genannten Personengruppen an. Diese Personengruppen können sich beim zuständigen Leistungsträger den Nachweis besorgen.

Personen, die in Berlin Ihren Wohnsitz haben und einem der folgenden Rechtskreise angehören, erhalten ihren Leistungsnachweis auf Anfrage wie folgt:

  • LAGeSo (Personen, die in Berlin leben und Opferrenten oder Ausgleichsleistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen von einem anderen Bundesland beziehen). Bitte wenden Sie sich formlos an das Landesamt für Gesundheit und Soziales und fügen Sie Ihren Leistungsbescheid bei.
  • LABO (Beziehende einer NS-Ausgleichsrente nach § 13 PrVG) Bitte wenden Sie sich formlos an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
  • Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg (Personen, die in Berlin leben (z.B. in einer besonderen Wohnform, einem Heim) und in einem anderen Bundesland Sozialhilfeleistungen beziehen) Füllen Sie das Übersendungsschreiben aus, lassen Sie es von Ihrer Unterkunft abstempeln und unterschreiben und schicken Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Leistungsbescheides an das Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Soziales, Sekretariat Amtsleitung, Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin. Sie erhalten dann von dort Ihren Leistungsnachweis per Post zugeschickt.

Am unteren Ende des Anschreibens ist ein abtrennbarer Bereich, der als Leistungsnachweis gilt. Dieser muss durch die ausstellende Behörde gestempelt, unterschrieben und mit einem QR-Code-Aufkleber versehen sein.

Dieser abgetrennte Leistungsnachweis kann für die Nutzung des Sozialtickets sowie verwendet werden.

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Der Gültigkeitszeitraum meines Leistungsnachweises endet vor den Konzerten und/oder ich erhalte zukünftig keinen weiteren Berechtigungsnachweis. Darf ich ein Ticket bestellen?

Ja. Der Leistungsnachweis muss nicht zwingend zum Zeitpunkt der Konzerte gültig sein - nur zum Zeitpunkt der Bestellung/Bezahlung. Den dann ggf. abgelaufenen Nachweis müsst ihr allerdings aufheben und am Konzerttag beim Einlass auf Nachfrage vorzeigen können.

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Wie läuft die Bestellung im Detail ab?

Die Sozialtickets können nur im offiziellen Ticketshop auf bademeister.com gekauft werden. Diese Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar, d.h. der Name der berechtigten Person wird auf den Tickets stehen.

Wenn ihr eine weitere berechtigte Person mitnehmen wollt, dann könnt ihr bis zu 4 Tickets bestellen, müsst aber die Berechtigung eurer Begleitungen dann ebenfalls vorweisen. (Bei Personen aus einem Haushalt reicht es, wenn mehrere Personen auf einem Berechtigungsnachweis aufgeführt sind - ansonsten muss jeder weitere Berechtigungsnachweis ebenfalls hochgeladen werden.)

Während der Bestellung muss ein (gut lesbares!) Foto oder ein Scan der Berechtigungsnachweise hochgeladen werden (jpg, png oder pdf). Es folgt eine Prüfung der Nachweise auf Gültigkeit, wenn da alles “passt”, zahlt ihr den Betrag - anschließend gehen die Tickets postalisch an euch raus.

Falls der Nachweis nicht lesbar ist oder es Rückfragen gibt, dann werdet ihr vom Ticketshop kontaktiert. Bitte achtet also darauf, dass eure Kontaktdaten aktuell sind. Sollte der Berechtigungsnachweis ungültig sein, stornieren wir die Bestellung.

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Wie kann ich das Sozialticket bezahlen?

Das Sozialticket kann per Kreditkarte oder Vorkasse/Überweisung bezahlt werden.

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Wie viele Tickets darf ich bestellen?

Pro Bestellung dürfen maximal 4 Tickets bestellt werden. Alle Ticketinhaber*innen müssen einen Leistungsnachweis vorweisen können (siehe oben).

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Was muss ich beim Einlass vorzeigen?

Kurz - drei Dinge: Eintrittskarte, Leistungsnachweis und Personalausweis (oder Reisepass). (Okay, und den Inhalt eurer Taschen/Rucksäcke etc., ihr wisst schon, aber darum soll’s jetzt hier nicht gehen.)

Kontrolliert wird vor Ort der Name auf Ticket & Ausweis, sowie die Leistungsnachweise. Der Nachweis ist unbedingt erforderlich (auch wenn er zum Konzert bereits abgelaufen sein sollte, siehe oben). Bewahrt Ticket & Leistungsnachweis am besten gemeinsam auf!
Ohne passenden Leistungsnachweis und Ausweis erhaltet ihr keinen Zutritt zum Konzertgelände!

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Können die anderen Personen unabhängig von mir als Besteller*in auf das Konzertgelände?

Ja, wenn diese Person die entsprechenden Nachweise für sich mitführt. Jedes Sozialtickets ist personalisiert und nur mit Vorlage des Ausweises und Leistungsnachweises gültig.

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Darf ich mein Ticket weitergeben, wenn ich kurzfristig verhindert bin?

Das Ticket ist nur gültig für die Person, deren Name auf dem Ticket steht. Um Missbrauch auszuschließen, darf das Ticket nicht an andere Personen weitergegeben werden (ist also “hart” personalisiert). Zur Übertragung der Tickets auf andere Personen mit Berechtigungsanspruch nutze bitte die Möglichkeit der Umpersonalisierung (s.u.), wenn du nicht zum Konzert kommen kannst.

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Kann ich mein Ticket umpersonalisieren lassen?

Im Prinzip ja. Aber: Sozialtickets können nur auf andere anspruchsberechtigte Personen übertragen werden, d.h. Sozialtickets bleiben immer Sozialtickets!

Sollte eine Umpersonalisierung notwendig sein, dann wende dich bitte bis 24 Stunden vor dem Konzert an den Ticketshop, und reiche direkt den Leistungsnachweis der “neuen” Person mit ein, die dein Ticket übernehmen soll.

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Warum gilt das Angebot nur für Berliner*innen?

Es ist obviously schwierig, gerade für uns als privates Unternehmen, Grenzen zu ziehen ab “wann” ein Einkommen als “gering” gilt, wie so etwas (halbwegs datenschutzfreundlich) nachgewiesen werden kann, welche Einzelfälle zu berücksichtigen sind, usw..

Den gesamten Prozess möchten wir außerdem möglichst diskriminierungsfrei gestalten, also vor allem niemanden zwingen, Einkommensverhältnisse uns gegenüber offenzulegen. Deshalb orientieren wir uns mit allem erst mal an Entscheidungen und Einstufungen der Politik bzw. Verwaltung, anstatt selbst “zu urteilen”.

Leider gibt es kein bundeseinheitliches Verfahren für diesen Nachweis. Die Prüfung der unterschiedlichen Nachweise aus den zahlreichen Kommunen und Bundesländern übersteigt im Moment noch unsere Kapazitäten - deshalb starten wir jetzt erstmal mit dem Prüfen der einzelnen Bescheide aus Berlin.

Wir möchten das Angebot mit den in Berlin gültigen Nachweisen gewissermaßen starten - hoffen aber, das alles bei zukünftigen Events deutlich ausweiten zu können.

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Wie können all diese Fragen direkt zum Start des Sozialtickets eigentlich schon “frequently” sein?

Hmm. Als ... rhetorisch bemühter Kniff, damit ihr´s auch durchlest? Gruß, eure Kommunikationsprofis.

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